Die nun zugelassenen Mehlwürmer gelten als neuartiges Lebensmittel und können der EU-Kommission zufolge als Snack oder Zutat verwendet werden - etwa in Protein- und Nudelprodukten oder Keksen. Als neuartige Lebensmittel gelten Produkte, die vor dem 15. Mai 1997 kaum konsumiert wurden.


Die Mehlwürmer sollen zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem in der EU beitragen. Nachdem die EU-Staaten der Kommission nun grünes Licht für die Zulassung gegeben haben, wird die formelle Entscheidung der Brüsseler Behörde in den kommenden Wochen erwartet.

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