Aufregung herrschte zu Wochenbeginn um FFP2-Masken mit der Kennzeichnung KN95. Zuerst hieß es aus dem Gesundheitsministerium, diese Masken würden nicht der FFP2-Verordnung entsprechen.
Wenig später kam die Präzisierung: Die in Umlauf befindlichen KN95-Masken sind unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls zugelassen. Diese Produkte sollen aber nur verwendet werden, wenn sie in Europa geprüft worden sind – sprich ein Zertifikat erkennbar ist.
Um sich auf eine gleichwertige Schutzleistung verlassen zu können, sollte man darauf achten, dass die Masken mindestens zwei dieser Merkmale aufweisen
+ Bezeichnung als FFP2-Maske,
+ CE-Zeichen,
+ EN-Kennzeichnung oder
+ eine vierstellige Nummer