
Die Selbstablesung bei Fernwärmeheizungen wird im Zug der Corona-Pandemie ermöglicht, um Ableser und Wohnungsnutzer zu schützen. Zur Ermittlung des jährlichen Verbrauchs über Heizkostenverteiler müssen nämlich üblicherweise nach wie vor Wohnungen betreten werden.
Damit die Ablesung von Heizkostenverteilern ("Verdunstern") statt durch Ablesefirmen auch im Wege einer Selbstablesung durch den Wärmeabnehmer erfolgen kann, soll das Heizkostenabrechnungsgesetz geändert werden. Das von den Regierungsparteien vorgeschlagene 15. Covid-19-Gesetz (438/A) ist laut Parlamentskorrespondenz dementsprechend der Verbrauchserfassung von Heizkosten gewidmet. Die Gesetzesnovelle wurde gestern eingebracht, soll kommende Woche beschlossen werden und müsse dann noch in den Bundesrat.
Die Selbstablesung durch die Wohnungsbenutzer kann beispielsweise mittels Foto oder Übermittelung der Daten an das Ableseunternehmen durchgeführt werden, wie es aus dem Wirtschaftsministerium zur APA heißt. Sollten in Ausnahmefällen Nutzer die Selbstablesung nicht durchführen oder nicht durchführen können, sei eine Hochrechnung möglich.
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24.04.2020 um 12:23 Uhr
Ist leider etwas nachteilig,
da beim offiziellen Ablesen auch die Flüssigkeitsröhrchen getauscht werden und sich in den Neuen etwas mehr Flüssigkeit oberhalb der 0 Skala - als Toleranz für die normale Verdunstung - befindet.
25.04.2020 um 09:46 Uhr
Wenn es alle betrifft, ist es doch egal
Deshalb zahlt man dann ja nicht mehr.