Wer kennt sie nicht - die berühmt-berüchtigte Silvesterfolge der Erfolgsserie "Ein echter Wiener geht nicht unter" aus den späten 1970er-Jahren? Eine verirrte Silvesterrakete landet in der Nachbarwohnung und sorgt für einen ordentlichen Sachschaden, Schreiduelle und einen Polizeieinsatz. Was für "Mundl-Freunde" ein ewiger Lacherfolg bleiben wird, ist im echten Leben, spätestens zu Neujahr, nicht mehr lustig und kann auch weitreichende finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Ein Partygast zündet im Stiegenhaus Knaller und demoliert dadurch Wände, ein unüberlegt gezündeter Böller verursacht einen Hörverlust oder beschädigt ein Auto, Feuerwerkskörper hinterlassen böse Brandwunden und reißen Finger oder gar Gliedmaßen ab - die Liste möglicher Vorfälle zu Silvester ist lang.

Wann die Versicherung zahlt

Natürlich wäre es am sichersten, die Silvesternacht einfach daheim zu verschlafen. Aber Hand aufs Herz: Das ist nur für die wenigsten von uns eine realistische Option. Wer allerdings eine private Unfallversicherung sein Eigen nennt, ist zwar vor dem Schaden selbst nicht geschützt, muss sich jedoch über die finanziellen Folgen möglicher Unfallschäden oder Haftpflichtansprüche keine Sorgen machen.

Sollte man durch sein Handeln versehentlich einen Dritten schädigen, greift die private Haftpflichtversicherung - die üblicherweise Teil jeder vernünftigen Haushaltsversicherung ist. Zündet man zum Beispiel als Gast bei Freunden eine Rakete, die ungewollt nicht den Himmel erhellt, sondern die Hecke des Nachbarn in Brand setzt oder auch den eingangs erwähnten Schadensfall aus der Serie "Ein echter Wiener geht nicht unter", zahlt die Haftpflichtversicherung.

Weitere Silvesterklassiker sind Löcher von Wunderkerzen in Möbel oder anderer Leute Kleidung oder auch durch Raketentreffer zerbrochene Fensterscheiben. All diese Schäden deckt die Haftpflichtversicherung.

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