Zu Weihnachten werden sie wieder massenweise unter den Christbäumen liegen: Xbox, Nintendo, Playstation & Co. samt passender Software. Längst spielen damit nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene, die teilweise gutes Geld damit verdienen. „Wenn man den E-Sport professionell betreibt, hat das aber auch ertragssteuerliche Konsequenzen“, warnt der Steuerrechtsexperte Bernhard Koller von der Arbeiterkammer Steiermark. „Gehen E-Sportler ihrer Tätigkeit auf selbstständiger Basis mit Gewinnerzielungsabsicht nach und nehmen dabei am wirtschaftlichen Verkehr teil, handelt es sich um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.“ Besteht hingegen ein aufrechtes Dienstverhältnis, etwa zu einem Verein oder einem Sponsor, das die Merkmale eines Dienstverhältnisses erfüllt, handle es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Vorteil Pauschalierung

Zu klären sei auch die Frage, inwieweit ein E-Sportler überhaupt ein Sportler ist: „Für selbstständige Sportler, die in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen und überwiegend im Rahmen von Sportveranstaltungen im Ausland auftreten, gibt es nämlich eine Pauschalierungsmöglichkeit – dabei werden auf Antrag nur 33 Prozent der in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte aus dem Sport inklusive der Einkünfte aus Werbetätigkeiten besteuert“, sagt Koller. Bislang sei unklar, ob E-Sportler diese Pauschale in Anspruch nehmen können oder nicht. Das habe damit zu tun, dass es in Österreich bis dato keine allgemeingültige Legaldefinition von Sport bzw. E-Sport gibt. Eine Klarstellung, wie E-Sport aus steuerlicher Sicht zu sehen ist, würde auch bei Beantwortung der Frage helfen, ob Wettkämpfe im E-Sport Sportveranstaltungen sind – mit allen rechtlichen Konsequenzen.