
Unsere Leserin wohnt in der Nähe eines alten Bauernhofes, den unlängst ein Tierheim erwarb, um hier ein Außengehege für rund 40 Hunde zu errichten. „Den alten Standort im Ort musste der Verein wegen Lärmbelästigung aufgeben“, erzählt die Leserin. Gemeinsam mit sieben anderen Familien bangt sie wegen des wohl unvermeidlichen Hundegebells um ihre Wohnqualität. "Bis dato leben wir in absoluter Allein- und Ruhelage", erzählt sie und fragt: „Haben wir als Anrainer eine Einspruchsmöglichkeit? Und gibt es zeitliche Einschränkungen, wie lange ständig bellende Hunde im Freien gehalten werden dürfen?“