Manche Arbeitgeber nehmen es mit dem Datenschutz nicht besonders genau, wenn sie sich über ihre Mitarbeiter ärgern. Bei der Arbeiterkammer weiß man, dass Chefs dabei gelegentlich gleich mehrere Gesetze missachten. "Aktuell hatten wir mehrere Fälle, in denen Vorgesetzte zum Beispiel Fotos von Krankenstandsmeldungen auf Facebook oder in WhatsApp-Gruppen gepostet haben", erzählt Biljana Bauer von der Abteilung für Betriebsbetreuung und ArbeitnehmerInnenschutz der Arbeiterkammer Steiermark. Die Absicht dürfte klar sein: "Es ging um Racheaktionen, einfach, weil die Vorgesetzten sich über diese Mitarbeiter geärgert haben." 

Derartige Aktionen sind, wie die AK-Expertin betont, aber nicht nur erniedrigend, sondern auch ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz. "Daten und Fotos von Beschäftigten dürften nur für Arbeitszwecke verwendet werden. Wenn es dann noch um den Krankenstand von Beschäftigten geht, so sind das besonders sensible und besonders geschützte Daten, argumentiert die Expertin. Wer personenbezogene Gesundheitsdaten veröffentlicht, noch dazu ohne Zustimmung des Betroffenen, handle eindeutig gesetzeswidrig.

Die Arbeiterkammer intervenierte erfolgreich für die betroffenen Arbeitnehmer. „Wir haben in allen Fällen Schadenersatz gefordert und auch bekommen“, sagt die AK-Expertin. Darüber hinaus würden Unternehmen bei derartigen Verstößen hohe Geldstrafen drohen, die von der Datenschutzbehörde verhängt werden können. Seit im Vorjahr die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist, haben die Datenschutz-Verstöße laut Bauer zugenommen. „Vielleicht ist das Bewusstsein für Datenschutz durch die DSGVO größer geworden“, sagt Bauer, fügt aber hinzu, dass der Großteil der Unternehmen „übergenau“ ist, was die Umsetzung der Datenschutzregeln anbelangt.