
Immer öfter verlangen Vermieter zusätzlich zum Mietzins, den Betriebskosten und der Umsatzsteuer eine Möbelmiete für Einrichtungsgegenstände in der Wohnung. Für die Möbelmiete gibt es im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes genaue Bestimmungen die bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages in jedem Fall beachtet werden sollten.