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Wer für den Weg bezahlen muss
Servitutsrechte und Pflichten. Wer ein Recht auf die Benützung eines privaten Weges hat und Gebrauch davon macht, muss sich laut ABGB auch an den Kosten für dessen Erhaltung beteiligen.
Servitutsrechte und Pflichten. Wer ein Recht auf die Benützung eines privaten Weges hat und Gebrauch davon macht, muss sich laut ABGB auch an den Kosten für dessen Erhaltung beteiligen.