
Unser Leser ist Miteigentümer in einem Mehrparteienhaus, zu dem eine Zufahrtsstraße gehört, auf die ein Servitut für die Zufahrt zu anderen Häusern eingetragen ist. „Neben dieser Straße gibt es auf unserem Grundstück eine Böschung mit Bäumen, die entfernt werden müssen, weil sie auf die Straße fallen könnten“, erzählt er und fragt: „Müssen sich die Servitutsberechtigten an den Kosten für die Entfernung beteiligen, oder müssen dafür rein die Eigentümer der Parzelle aufkommen?“