> RICHTLINIE FÜR DIE SANIERUNG VON EIGENHEIMEN, SONSTIGEN GEBÄUDEN UND WOHNHÄUSERN IM MEHRGESCHOSSIGEN WOHNBAU
Gut saniert ist mehrfach gewonnen
Bereits in der Startphase unterstützt die Wohnbauförderung Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter dabei, Bestandsflächen thermisch-energetisch zu sanieren. Gefördert wird neben einer Vor-Ort-Energieberatung auch ein Sanierungscoach.
Wenn vom Sanieren die Rede ist, ist immer auch Energieeffizienz ein Thema. Wer energiebewusst handelt, stößt weniger CO2 aus. Dabei schont ein bewusster sparsamer Umgang mit Energie nicht nur die Umwelt, sondern auch die eigene Geldbörse. Entsprechend den Klimaschutzzielen und Zielsetzungen des Energiemasterplans Kärnten werden gezielte Förderungen zur deutlichen Reduzierung von CO2-Treibhausgasemissionen angeboten. Besonders gefördert wird die Ökologisierung, z. B. die Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen.
Motive für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen gibt es viele. Sie reichen vom Wunsch, umweltbewusst zu handeln, einen höheren Wohnkomfort und mehr Behaglichkeit zu erzielen bis zum Bestreben, die Wohnkostenbelastung zu reduzieren, indem man Energiekosten einspart.
Der erste Schritt und Voraussetzung für die Gewährung einer Sanierungsförderung ist eine geförderte Energieberatung. Ausgehend vom bauphysikalischen Zustand des Wohngebäudes wird dabei über wirtschaftlich sinnvolle thermische Maßnahmen und die richtige Reihenfolge, in der die Sanierungsmaßnahmen umzusetzen wären, beraten.
Bei einer solchen, für den Antragsteller kostenlosen, geförderten Vor-Ort-Energieberatung kommt ein speziell geschulter Energieberater aus dem Energienetzwerk Kärnten ins Haus. Er verschafft sich einen Überblick über den Energieverbrauch des Gebäudes, die Warmwasser-, Heizungsanlage etc. und erklärt, wie die Energieeffizienz des Gebäudes optimiert werden kann. Gleichzeitig berechnet der Energieberater auf Basis von empfohlenen thermisch-energetischen Sanierungsmaßnahmen das Einsparungspotenzial, damit man weiß, wie viel an Energiekosten jährlich gespart werden können und wann sich die Investitionsmaßnahmen amortisieren.
Ist die Entscheidung für eine umfassende energetische Sanierung einmal getroffen, besteht die Möglichkeit, eine geförderte fachkundige Sanierungsbegleitung – einen sogenannten Sanierungscoach – für organisatorische Belange im Zusammenhang mit der Abwicklung der Sanierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Der Sanierungscoach unterstützt beim Förderungsansuchen, bei der Angebotseinholung, bei energetischen Fragen während der Bauausführung, bei der Kontrolle und Abrechnung von Bauleistungen etc. Die Leistungen können individuell gewählt werden.
Umfassende Beratung rund um das Thema der Energie bietet die Energieservicestelle im Bürgerservice des Landes.
E-Mail: energieservice@ktn.gv.at
1. Wer kann Förderungswerber sein?
(Mit-)Eigentümer des Gebäudes, Wohnungsinhaber – Mieter, Wohnungseigentümer oder (Mit-)Eigentümer, der eine in seinem Haus gelegene Wohnung selbst nutzt, Bauberechtigter oder bestellter Verwalter des Gebäudes ist.
2. Was wird gefördert
Gefördert wird die thermisch-energetische Sanierung von
- Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen,
- sonstigen Gebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ganzjährig bewohnt werden,
- Miet- und Eigentumswohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau und Wohnheimen (außer Wohnhäuser im (Mit-)Eigentum von gemeinnützigen Bauvereinigungen und Gemeinden).
Folgende Sanierungsmaßnahmen werden gefördert:
I. Beratungsleistungen
- Vor-Ort-Energieberatung
Gefördert werden Leistungen von Energieberatern aus dem Energieberaternetzwerk Kärnten, wie z.B.:
✓ Begutachtung des Gebäudes (Rundgang außen, Heizraum…)
✓ Beurteilung des Energieverbrauchs und Empfehlung von Maßnahmen, welche den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser nachhaltig reduzieren (thermische Sanierung, Heizungsumstellung…)
✓ Schwerpunkt ist die umfassende Sanierung, wobei auf Vorteile eingegangen wird
✓ Kostenschätzung der empfohlenen Sanierungsmaßnahmen und Förderberatung
✓ Hinweis auf behördliche Meldungen
✓ U-Wert-Berechnungen
✓ Hinweis auf Energiebuchhaltung
✓ Zusammenfassung der Beratung mit für den Kunden leicht verständlichem Protokoll (inkl. Kostenvergleich von Einzelmaßnahmen und umfassender Sanierung)
✓ Erstellung des Protokolls mit der Beratersoftware GEQ-EBS
- Sanierungscoach – Sanierungsbegleitung
Gefördert werden bei Durchführung einer umfassenden energetischen Sanierung, die von einem hierzu befugten Unternehmer (siehe: www.energiebewusst.at) erbrachten Leistungen. Eine individuelle Auswahl ist möglich:
✓ Analyse von Problemstellungen (Feuchte, Zugerscheinungen…)
✓ Unterstützung beim Förderansuchen
✓ Unterstützung bei der Angebotseinholung
✓ Beratung bei energetischen Fragen während der Bauausführung
✓ Unterstützung bei der Kontrolle und Abrechnung von Bauleistungen
✓ Unterstützung bei der Zusammenstellung von Unterlagen für die Förderstelle
Zusatzleistung: Erstellung des Energieausweises (Plan- und Fertigstellungsenergieausweis) bzw.eines Sanierungskonzeptes
Nicht zum Leistungsumfang zählen:
✓ örtliche Bauaufsicht
✓ Gutachten als Sachverständiger
✓ Qualitätssicherung (Thermografie, Blower Door)
✓ Vermittlung von bauausführenden Firmen
✓ Beratung zu Haushaltsstrom und Mobilität
✓ planerische Leistungen, wie Ausschreibung, Detail- und Ausführungsplanung
II. Maßnahmen zur Erhöhung
des Wärmeschutzes einzelner Bauteile
Gefördert werden folgende Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes, wobei die angeführten Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) einzuhalten sind:
Dämmung Außenwand 0,25 W/m²K
Dämmung Oberste Geschoßdecke, Dach (Dachdämmung) 0,17 W/m²K
Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich 0,35 W/m²K
Eine Förderung für noch nicht sanierte Teile von Bauteilen ist nur dann möglich, wenn sichergestellt ist, dass nach Durchführung der Sanierungsarbeiten der gesamte Bauteil den oben angeführten U-Werten entspricht.
Bei historischen oder denkmalgeschützten Gebäuden können von den Anforderungen in Bezug auf die Sanierung des gesamten Bauteils Ausnahmen gemacht werden.
III. Energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen
✓ Neuerrichtung und Erweiterung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Wärmeerzeugung
✓ Heizungsanlagentausch auf erneuerbare Energie, z. B. Anschluss an Fernwärme, Pelletskessel, Scheitholzkessel, Hackgutkessel
✓ Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
✓ erstmalige Errichtung von Photovoltaikanlagen
✓ Heizungsoptimierung (z.B. Austausch auf Hocheffizienzpumpen, hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage)
IV. Umfassende energetische Sanierung
Umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen sind zeitlich zusammenhängende Renovierungsarbeiten an der Gebäudehülle und/oder den haustechnischen Anlagen eines Gebäudes.
Es sind entweder drei thermische Maßnahmen oder zwei thermische Maßnahmen in Kombination mit der Erneuerung des Heizsystem aus dem folgenden Katalog vorzunehmen:
Fenster, Dach (Dachdämmung) oder oberste Geschoßdecke, Fassadenfläche, Kellerdecke, energetisch relevantes Haustechniksystem.
Als relevantes Haustechniksystem gelten: Solaranlage zur Warmwasserbereitung, Solaranlagen zur Heizungseinbindung, Photovoltaikanlage, Anschluss Fernwärme, Holzvergaserheizung mit Pufferspeicher,
Hackschnitzelheizung, Pelletsheizung, Heizungsanlage mit Biomasse, Wärmepumpenheizung, Kontrollierte Wohnraumlüftung.
HINWEIS:
Die Wärmepumpenheizung wird zwar als Maßnahme berücksichtigt, jedoch nicht gefördert.
Nach Durchführung der thermischen Sanierung von einzelnen Bauteilen muss der gesamte Bauteil die nachstehend angeführten U-Werte erreichen:
Fenster (Rahmen und Glas 1,20 W/m²K
Dämmung Außenwand 0,25 W/m²K
Dämmung Oberste Geschoßdecke, Dach (Dachdämmung) 0,17 W/m²K
Dämmung Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich 0,35 W/m²K
Die energiebezogenen Mindestanforderungen nach den Bestimmungen der OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz, Ausgabe März 2015, die wahlweise entweder über den Endenergiebedarf oder über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor geführt werden, sind einzuhalten.
HINWEIS:
Förderungen werden nur gewährt, wenn keine Heizsysteme auf fossiler Basis (Kohle, Öl, Elektroheizung, Infrarotheizung) verwendet werden.
3. Wie lauten die Förderungsvoraussetzungen?
Wesentliche Voraussetzungen sind unter anderem:
✓ Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Baubewilligung für die Errichtung der zu sanierenden Gebäude (Gebäudeteile) mindestens 20 Jahre vor Einbringung des Förderantrags erteilt worden sein, außer es handelt sich um
o Maßnahmen zur Nutzung alternativer Energiequellen, wobei die Bauvollendung vor mindestens fünf Jahren erfolgt sein muss, oder
o den Anschluss an Fernwärme.
✓ Nachweis der Durchführung einer Vor-Ort-Energieberatung
✓ Die geförderte(n) Wohnung(en) müssen nach Durchführung der Sanierungs-maßnahme(n) ganzjährig und regelmäßig als Hauptwohnsitz genutzt werden, außer bei Überlassung von Wohnraum in Wohnheimen.
✓ Die Nutzfläche der geförderten Wohnung darf 200 m² nicht übersteigen.
✓ Die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen hat durch befugte Unternehmer und in einer wirtschaftlich und technisch kostenoptimalen Ausführung zu erfolgen.
✓ Die Kosten der Sanierungsmaßnahmen (außer Heizungsoptimierung) haben insgesamt nachweislich mindestens € 2.000,- exklusive USt zu betragen.
✓ Vorlage eines Energieausweises (Plan- und Fertigstellungsenergieausweis) bei der umfassenden energetischen Sanierung digital im Wege der ZEUS-Datenbank.
✓ Einhaltung der Vergabevorschriften der Wohnbauförderung bei Gebäuden mit mindestens 18 Wohnungen oder Wohnheimen mit mindestens 18 Schlafstellen.
HINWEIS:
Mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen darf ab dem Zeitpunkt der Antrag stellung begonnen werden. Arbeiten und Investitionen,die vor Antragstellung getätigt wurden, werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.
4. Wie und wie hoch wird gefördert?
Die Förderung für Eigenheime und sonstige Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen erfolgt
✓ in Form eines Einmalzuschusses oder alternativ
✓ in Form eines Förderungskredites.
Für Wohnhäuser, sonstige Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen und Wohnheime erfolgt die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf die Dauer von zehn Jahren.
(1) Eigenheime und sonstige Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen
Die Sanierungsförderung erfolgt wahlweise in Form eines Einmalzuschusses oder alternativ in Form eines Förderungskredites wie folgt:
a. Einmalzuschuss im Ausmaß von
max. 30 % der förderbaren Sanierungskosten höchstens:
✓ € 36.000 je Gebäude für Einzelbauteilmaßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes und energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen
Die Kosten der Heizungsoptimierung werden bis max. € 1.500 anerkannt.
max. 40 % der förderbaren Sanierungskosten, höchstens:
✓ € 48.000 je Gebäude für umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen, wobei sich die förderbaren Sanierungskosten für die zweite Wohnung um 50 % erhöhen.
Zusätzlich werden Beratungsleistungen und bei der umfassenden energetischen Sanierung der Energieausweis gefördert.
Für die Vor-Ort-Energieberatung im Wert von € 200 ist ein Selbstbehalt von € 50 zu leisten, der bei Durchführung von Sanierungsmaßnahmen refundiert wird.
a) Beratungsleistungen
Energieberatung
Refundierung Selbstbehalt € 50
Sanierungscoach bei umfassender Sanierung: max. 70 % der Kosten € 800
Energieausweis (Plan- und Fertigstellungsenergieausweis) bei umfassender Sanierung € 300
b) Einzelbauteilmaßnahmen
Wärmeschutz, max. 30 %
Dämmung Außenwände € 5.000
Dämmung Dach und oberste
Geschoßdecke € 2.500
Dämmung Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich € 1.500
c) Haustechnikanlagen, max. 30 %
Fernwärme € 2.900
Heizungsanlagen für biogene Brennstoffe € 2.200
Heizungsanlagen für biogene Brennstoffe inkl. Entsorgung € 2.700
Heizungsanlagen für biogene Brennstoffe in Verbindung mit Solar € 2.500
Heizungsanlagen für biogene Brennstoffe in Verbindung mit Solar inkl. Entsorgung € 3.000
Kontrollierte Wohnraumlüftung € 1.200
Solaranlage je m² Aperturfläche € 210 – € 3.150 max.
Photovoltaik-Anlage € 350 – € 1.400 max je kWp
Heizungsoptimierung € 450
d) Umfassende energetische Sanierung, max. 40 % € 15.000, Zuschlag für 2. Wohnung € 5.000
e) Bonus bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (Hanf, Zellulose, Holzfaser, etc.)
Zuschlag von 50 % auf Förderungen der Bauteile gemäß lit. b
b. Förderungskredit im Ausmaß von max. 60 % der förderbaren Sanierungskosten
Der Förderungskredit hat eine Laufzeit von 15 Jahren, Verzinsung 1 % jährlich, mit einer Zinsen und Tilgung umfassenden Annuität von 3,60 % halbjährlich, die in monatlichen Teilbeträgen tilgungsplankonform zu entrichten ist.
Die förderbaren Sanierungskosten betragen:
✓ höchstens € 300/m² Nutzfläche je Gebäude bis zum Gesamtausmaß von € 36.000.
✓ höchstens € 400/m² Nutzfläche je Gebäude bis zum Gesamtausmaß von € 48.000 bei der umfassenden energetischen Sanierung, wobei sich die förderbaren Sanierungskosten für die zweite Wohnung um 50 % erhöhen.
✓ bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen werden die förderbaren Kosten des Dämmmaterials um 40 % erhöht.
✓ Die Kosten der Heizungsoptimierung werden bis max. € 1.500 anerkannt (gilt auch bei der umfassenden energetischen Sanierung).
Zusätzlich wird ein Einmalzuschuss gewährt für die Kosten
✓ der Energieberatung iHv Refundierung € 50
✓ des Sanierungscoach iHv max. € 800 und des Energieausweises (Plan- und Fertigstellungsenergieausweis) iHv max. € 300 bei der umfassenden energetischen Sanierung
(2) Wohnhäuser, sonstige Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen und Wohnheime (mehrgeschoßiger Wohnbau)
Die Sanierungsförderung erfolgt durch Gewährung eines
✓ nicht rückzahlbaren Zuschusses auf die Dauer von 10 Jahren.
I. Das Ausmaß der Förderung beträgt:
✓ 30 % der förderbaren Sanierungskosten, höchstens € 300/ m² förderbarer Nutzfläche bis max. € 36.000 je Wohnung für Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes einzelner Bauteile
✓ 35 % der förderbaren Sanierungskosten, höchstens € 300/ m² förderbarer Nutzfläche bis max. € 36.000 je Wohnung für energieeffiziente Haustechnikanlagen
✓ 25 % der förderbaren Sanierungskosten von max. € 500 je Wohnung für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.
✓ 50 % der förderbaren Sanierungskosten, höchstens € 400/ m² förderbarer Nutzfläche bis max. € 48.000 je Wohnung für eine umfassende energetische Sanierung; bei Erreichen der Qualitätsstufe klima:aktiv Silber höchstens € 500/m² Nutzfläche bis max. € 60.000 je Wohnung
✓ bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen werden die förderbaren Kosten des Dämmmaterials um 40 % erhöht
✓ Zusätzliche Gewährung eines Einmalzuschusses für die Vor-Ort-Energieberatung iHv (Refundierung Selbstbehalt iHv € 50) sowie bei der umfassenden energetischen Sanierung für den Sanierungscoach iHv max. € 450 und für den Energieausweis (Plan- und Fertigstellungsenergieausweis) iHv max. € 300.
Die Auszahlung des Zuschusses bzw. Förderungskredits erfolgt nach
✓ Vorlage der Endabrechnung der Maßnahmen
✓ Bestätigung über die antragskonforme Durchführung der geförderten Maßnahmen
✓ Nachweis über erstrangige Verbücherung des Förderungskredits und Einverleibung des Veräußerungsverbots
✓ Nachweis über die hauptwohnsitzliche Nutzung der geförderten Wohnung.