Ein Interview, das der Wiener Konzerthaus-Chef Matthias Naske kürzlich der "Presse" gegeben hat, zieht nun einen ungewöhnlichen Gerichtsstreit nach sich. In dem Interview hat Naske gemeint, er würde, anders als der Musikverein, Andreas Gabalier nicht im Konzerthaus auftreten lassen. "Man muss wissen, wer Gabalier ist, wofür er steht und dann abwägen", meinte Naske.

Gabalier sieht sich durch diese Aussage ins rechte Eck gedrängt und in seinem wirtschaftlichen Fortkommen geschädigt. Erste Konzertveranstalter würden wegen des Interviews bereits abspringen. Deshalb hat er durch seinen Manager Klaus Bartelmuss und dessen Wiener Anwalt Meinhard Novak eine Wettbewerbsklage gegen Naske einbringen lassen. Sie lautet auf Feststellung des Schadens und Widerruf wegen Herabsetzung. Der Streitwert wurde mit 500.000 Euro festgesetzt.

Naske allerdings wehrt sich gegen die Klage des selbsternannten "Volks-Rock'n'Rollers": "Nach meinem heutigen Wissensstand sind die Vorwürfe nicht nachvollziehbar", so der Konzerthaus-Chef. Er wolle jedenfalls klarstellen, "dass meiner Aussage über Andreas Gabalier keine politische Wertung zugrunde liegt." Es sei seine Aufgabe als Intendant, sich mit der Bewertung von künstlerischen Qualitäten zu beschäftigen. "Wenn Herr Gabalier oder sein Management eine gerichtliche Entscheidung über Fragen gesellschaftlicher Dimensionen von künstlerischem Geschehen führen möchte, sei das unbenommen."