Der ORF braucht bis Ende 2023 eine neue Finanzierungsbasis: Was die Medienpolitik nicht geschafft hat, dazu zwingen sie nun die Höchstrichter. Und diese könnten der Regierung ein weiteres Kuckucksei legen. Denn die Verfassungsbeschwerde des Burgenlands gegen die parteiliche ORF-Vereinnahmung hat gute Chancen. Dann aber erhält die Trutzburg auf dem Küniglberg eine neue Organisationsstruktur – vom Stiftungsrat abwärts. Das Bundesland mit der geringsten Bevölkerung erläutert seine Initiative mit der größten Drohung: Es erinnert an das legendäre erste österreichische Volksbegehren von 1964 zur „Entpolitisierung des Rundfunks, Verhinderung des Proporzes, mehr Unabhängigkeit“. Das daraus entstandene Gesetz bildete ab 1967 die Grundlage für einen des Staatsfunks unverdächtigen ORF.