Es war ein ganzseitiges vom "Kurier" abgedrucktes Inserat von Gegnern der Anti-Coronamaßnahmen, das im Jänner für Aufsehen sorgte. Hinter dem Inserat stand eine Gruppe, die sich "Außerparlamentarischer Corona Untersuchungsausschuss Austria" nennt. Im Zuge der folgenden Diskussion hatte "ZiB 2"-Anchorman ArminWolf die Betreffenden auf Twitter als "Corona-Leugner" bezeichnet, was Wolf eine Klage auf Widerruf und Unterlassung einbrachte.

Im Juli fand deswegen im Wiener Handelsgericht eine Verhandlung statt, mittlerweile ist das Urteil schriftlich ergangen. Im Kern ging es es bei dem Verfahren um die Grundfrage, ob der Begriff"Corona-Leugner" als zulässige Meinungsäußerung respektive zulässige Tatsachenbehauptung gewertet werden kann. Das Gericht findet dazu eine klare Beurteilung: "Die Bezeichnung des Inserats als "Corona-Leugner-Inserat" ist daher eine zulässige Wertung auf der Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats und durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt."

Der Tatbestand der Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung liegt laut Gericht nicht vor. "Die Klagebegehren waren daher zur Gänze abzuweisen."