Morgen, 9.40 Uhr im Handelsgericht Wien, Saal 708: ArminWolf hat einen Termin, auf den er vermutlich gerne verzichten würde. Der mehrfach ausgezeichnete ZIB 2-Moderator muss sich vorwerfen lassen, mehrere Personen als "Corona-Leugner" bezeichnet zu haben. Eine Beschreibung, die sich diese nicht gefallen lassen wollen, weshalb sie Wolf verklagten. Morgen wird vor Gericht verhandelt.

Vor 20 Monaten hätte mit dem Begriff "Corona-Leugner" niemand etwas anfangen können. Es wäre die Leugnung einer Sache gewesen, die es noch nicht zur weltweiten Pandemie geschafft hat. Während der Coronazeit, das nächste Kompositum, das es in den Alltagswortschatz geschafft hat, rangierte der Ausdruck "Corona-Leugner" stets zwischen Beschreibung und Kampfbegriff und nicht jeder, der das Virus und seine Auswirkungen infrage stellt, fühlt sich damit adäquat bezeichnet.

Gefallen sind Wolfs Worte nicht etwa in der ZIB 2, sondern auf Twitter. "Eine Tageszeitung, die allen Ernstes darüber diskutiert hat, ob man den Bundeskanzler in einem TV-Interview unterbrechen darf, druckt ein ganzseitiges Corona-Leugner-Inserat - 'weil wir freie Meinungsäußerung für ein unantastbares Gut halten'. Muss ich nicht verstehen, oder?", reagierte Wolf auf ein ganzseitiges Inserat, dass im Jänner im "Kurier" erschienen war und von einer Gruppe namens Außerparlamentarischer Corona Untersuchungsausschuss Austria (ACU-Austria)" in Auftrag gegeben wurde.

Behauptet wurde im Inserat unter anderem, dass Masken "nutzlos und gesundheitsschädlich" und "Zwangsimpfungen" unverantwortlich seien. Andere Zeitungen hatten es abgelehnt, das Inserat abzudrucken. Mit einem sachlichen und redaktionellen Beitrag der Virologie-Professorin Dorothee von Laer über die wissenschaftlich erwiesene Bedeutung von Masken als geeignetes Mittel im Kampf gegen Covid-19 schuf der "Kurier" in der selben Ausgabe eine inhaltliche Gegenstimme.

Wie der "Kurier" nun berichtete, wird Wolf auf Widerruf und Unterlassung geklagt. "Es ist herabwürdigend. Das Wort wird diffamierend für Leute verwendet, die die Realität nicht anerkennen wollen. Das Coronavirus ist da, ist eine Bedrohung und muss bekämpft werden. Das ist eine Tatsache", wird der Wiener Rechtsanwalt Michael Brunner im "Kurier" zitiert. Der Streitwert soll bei 35.000 Euro liegen.