Die Gratiszeitung "oe24" hat mit einem Artikel mit dem Titel "Alte Goldkette verkaufen und kassieren" gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen. Der am 28. Oktober 2020 erschienene Beitrag weise nicht die nötige journalistische Distanz zum Unternehmen "philoro" auf, befand der Presserats. Layout und Schriftbild seien wie ein redaktioneller Artikel gestaltet, doch er könne laut einer Aussendung des Selbstkontrollorgans auch aus einer Werbebroschüre stammen.

Im Artikel wird über den hohen Goldpreis für Altgold berichtet. Dieses könne man bequem in den Filialen oder über den Onlineshop des Edelmetallhändlers "philoro" verkaufen, heißt es. Auch auf Tipps und Tricks auf der Homepage des Unternehmens wird verwiesen, bevor eine Aufforderung an den Leser erfolgt, sich für den Verkauf zu entscheiden. Neben dem Text fand sich zudem ein ganzseitiges Inserat des Edelmetallhändlers.

Ein Leser kritisierte gegenüber dem Presserat, dass es sich um versteckte Werbung handle. Der Senat 3 hielt nach einer Prüfung fest, dass der Beitrag in der Tat nicht unabhängig aufbereitet sei. Es hätte eine Kennzeichnung als "Werbung", "Anzeige" oder dergleichen erfolgen müssen. Da dem nicht so war, verstieß der Artikel gegen die Punkte 3 (Unterscheidbarkeit) und 4 (Einflussnahmen) des Ehrenkodex für die österreichische Presse. Der Presserat fordert die Tageszeitung auf, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten.