ÖVP und "Falter" stehen einander ab kommenden Donnerstag vor Gericht gegenüber. Die Volkspartei hatte im September die Wochenzeitung nach einem Bericht über die Wahlkampfkosten der Partei und deren Überschreitung auf Unterlassung geklagt. Für Donnerstag ist am Handelsgericht nun die vorbereitende Tagsatzung anberaumt.

Vergleichsgespräche gab es im Vorfeld bis dato keine, wie der Rechtsvertreter des "Falters", der ehemalige Liste Jetzt-Abgeordnete und Medienanwalt Alfred Noll auf APA-Anfrage erklärte. In der Sache meint Noll, dass die vom "Falter" vorgenommenen Wertungen - "vor dem Hintergrund eines unstrittig tatsachengemäßen Berichts" - zulässig seien. Die ÖVP hingegen wollte die Causa mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht kommentieren.

"Doppelte Buchführung"

Die ÖVP hatte die Klage Mitte September eingebracht, nachdem der "Falter" zuvor interne Dokumente zu Wahlkampfkosten und Parteifinanzen der Türkisen veröffentlicht hatte und zu dem Schluss gekommen war, dass die Volkspartei in den Wahlkämpfen 2017 und 2019 quasi eine doppelte Buchführung unterhielt, um das Überschreiten der gesetzlich erlaubten Wahlkampfkostenobergrenze zu verschleiern.

Die Wochenzeitung berichtete etwa, aus den Unterlagen gehe hervor, dass die ÖVP anfallende Wahlkampfkosten - von Agenturrechnungen über Werbegeschenke und die Produktion von Image-Videos - aus den Wahlkampfbudgets herausgerechnet und als allgemeine Kosten deklariert habe. Auch ging der Falter davon aus, dass die ÖVP sowohl 2017 als auch 2019 frühzeitig mit einem Überschreiten der Wahlkampfkostenobergrenze kalkulierte.

Vorwurf der Manipulation

Die Volkspartei, die vermutetet, dass die dem "Falter" vorliegenden Dokumente aus einem Cyberangriff auf die Parteizentrale stammten, sprach wiederum von fehlerhafter beziehungsweise manipulativer Berichterstattung und reagierte mit der Veröffentlichung von Dokumenten bzw. Rechnungen. Diese sollten den Nachweis erbringen, dass die Wochenzeitung "entweder (unwissentlich) falsch berichtet hat oder (wissentlich) manipulativ". Zudem brachten die Türkisen eine Unterlassungsklage ein.

Demnach dürfe der Falter nicht mehr behaupten, dass die ÖVP 2019 bewusst die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro plane, dass die ÖVP die Öffentlichkeit bewusst über ihre Wahlkampfausgaben täusche und dass die ÖVP die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof verbergen wolle. Die ÖVP fordert den Widerruf dieser Behauptungen, eine entsprechende Veröffentlichung sowie Kostenersatz.

800.000 Euro Strafe

Der "Falter" betonte daraufhin, dass die ÖVP in der Klage keines der zitierten Dokument in Zweifel zog. Auch wurde darin nicht der Vorwurf erhoben, dass die Wochenzeitung manipulierte Daten verwendete. Nachdem die Klagebeantwortung des "Falters" fristgerecht erfolgt war, setzte die zuständige Richterin die vorbereitenden Tagsatzung für den 20. Februar fest.

Indes verhängte im Jänner der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt über die ÖVP eine Geldbuße in Höhe von 800.000 Euro wegen der Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze im Jahr 2017. Die Volkspartei erklärte, die Strafe "selbstverständlich" zu begleichen. Zudem betonte die Partei, dass die finale Abrechnung für den Wahlkampf 2019 zwar noch nicht vorliege, allerdings absehbar sei, dass die Kostenobergrenze eingehalten wurde.