Die KommAustria erlaubt dem ORF, die Streaming-Plattform Flimmitaus einer Kombination von ORF-Programmentgelt und Abonnement-Gebühren zu finanzieren. Die Medienbehörde entschied eine entsprechende Auftragsvorprüfung positiv, teilte sie in einer Aussendung am Donnerstag mit.

Der ORF hatte der Behörde im April ein Konzept mit dem Titel "Öffentlich-rechtlicher Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Film und Serie)" im zweiten Anlauf vorgelegt. Er will die bisher über Tochtergesellschaften in seinem Besitz befindliche, kommerzielle Online-Videothek zu einem eigenen, öffentlich-rechtlichen und werbefreien Abrufdienst umbauen.

Zu sehen wären auf der Plattform dann vor allem ORF-Produktionen, die nach Ablauf der Sieben-Tage-Frist aus der TVThek weichen müssen. Die Inhalte sollen zu 95 Prozent aus im ORF-TV-Programm ausgestrahlten Sendungen bestehen und mit Fremdproduktionen ergänzt werden. Das Angebot soll überwiegend österreichische und europäische Werke enthalten, davon zu etwa zwei Drittel Eigen-, Auftrags- und Co-Produktionen des ORF. Bisher wurde Flimmit ohne Einsatz der GIS-Gebühren betrieben.

2018 war der ORF mit dem Vorhaben, aus Flimmit eine öffentlich-rechtliche, kostenpflichtige Streaming-Plattform zu machen, noch abgeblitzt. Die Behörde beanstandete damals das Finanzierungskonzept, da offen blieb, in welchen Ausmaß und wofür genau das ORF-Programmentgelt hinzugezogen werden sollte. Im neuerlichen Antrag hat der ORF dies nun mit einem Betrag von 500.000 bis 600.000 Euro pro Jahr "eindeutig beziffert und gedeckelt", heißt es in der Aussendung der KommAustria.

Außerdem habe der ORF präzisiert, dass das Programmentgelt für die Bereitstellung der Plattform verwendet wird, während zusätzliche Ausgaben wie die Online-Nutzungsrechte der Videos durch die Abo-Einnahmen finanziert werden sollen. Das Abonnement soll künftig knapp 30 Euro pro Jahr kosten, derzeit kostet ein Jahresabo 75 Euro. In rund zehn Jahren will der ORF laut KommAustria rund 50.000 Abonnenten erreichen.

Die Medienbehörde untersuchte außerdem die Wettbewerbsauswirkungen des Vorhabens auf bestehende oder potenzielle andere Marktteilnehmer. Sie kam zum Ergebnis, dass ein "nach Inhalt und Erlösmodell gleichartiges Angebot nicht am Markt verfügbar ist". Daher werde der Dienst keine unverhältnismäßig negativen Auswirkungen auf andere in Österreich tätige Medienunternehmen haben. Diese Einschätzung teile auch die Bundeswettbewerbsbehörde, die in dem Verfahren Parteistellung hatte, heißt es in der Aussendung.