Im Kontext der rasenden Veränderungen im heutigen Medienmarkt, liest sich die 2001 entworfene Fernseh-Schutzliste reichlich antiquiert. Der Gesetzestext führt an, welche Fernsehübertragungen gesellschaftlich derart relevant sind, dass sie im frei empfangbaren Fernsehen nicht fehlen dürfen. Aufgelistet sind in erster Linie Sportereignisse und da wiederum Herren-Fußball-Bewerbe. 17 Jahre später haben Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Medienminister Gernot Blümel eine Änderung angekündigt, die ORF-Chef Alexander Wrabetz bereits seit längerem wünscht: Die Fußball Bundesliga soll zurück ins Free-TV – per Gesetzesänderung.

„Aus innenpolitischer Sicht ist es natürlich der Versuch jetzt etwas sehr Populäres im sogenannten medienpolitischen Bereich zu tun. Nicht viel mehr", erklärt der österreichische Medienexperte Peter Plaikner. Trotz des populistischen Kalküls ist nicht auszuschließen, dass sich daraus eine substantielle Änderung entwickeln könnte. "Gesamteuropäisch betrachtet, könnte aus dem EU-Vorsitz Österreichs diesmal doch ein bisschen mehr erwachsen. Denn das ist ja ein Problem das im Grunde genommen nahezu alle Staaten betrifft, dass immer mehr sehr populäre Sportereignisse im Bezahlfernsehen verschwinden. Und da wir nahezu in allen europäischen Ländern etwas wie Rundfunkgebühren oder Haushaltsabgaben haben, geraten dadurch indirekt zumindest auch die Öffentlich-Rechtlichen grundsätzlich an ein Problem, weil die Leute sagen, jetzt zahle ich schon so und so viel für den ORF, für die ARD oder sonst etwas - und jetzt muss noch einmal Geld in die Hand nehmen."

Peter Plaikner ist Medienberater und Politikanalyst.
Peter Plaikner ist Medienberater und Politikanalyst. © ORF

Die Blümel-Strache-Initiative könnte Vorbildcharakter haben: "Die Exklusivrechte-Liste von 2001 wurden von den meisten Ländern ähnlich wie in Österreich bestückt", erläutert Plaikner und weist draufhin, dass auch dort nationale Meisterschaften, Europa League oder Champions League in den Ausführungen ausgespart wurden. Ein Vorstoß Österreichs, diese Ereignisse in die nationalen Schutz-Listen aufzunehmen, könnte demnach auch in anderen Ländern auf ein positives Echo stoßen, erwartet der Experte: "Das ist natürlich eine sehr populäre Forderung." Am Ende liegt es aber an der EU-Kommission, ob die abgeänderte Liste gebilligt wird.

Prüfung durch die EU-Kommission

Für die öffentlich-rechtlichen Sender könnte sich die Diskussion über die Schutz-Liste zu einem Bumerang entwickeln, warnt der Medienexperte. "Die Auswirkungen könnten sein, dass sich die Kommission noch einmal genauer anschaut, inwieweit gibt es eine Wettberwerbsverzerrung dadurch, dass die meisten öffentlich-rechtlichen Anstalten doppelt finanziert sind.“ Immerhin würden die Sender neben den Gebühren auch durch Werbung finanziert.