Ein neun Jahre altes Mädchen will sich in den bisher nur mit Buben besetzten Staats- und Domchor zu Berlin einklagen. Das Kind sang zunächst im Kinderchor der Komischen Oper Berlin und später in der Domsingschule in Frankfurt am Main. Im November habe die Mutter dann um Aufnahme ihrer Tochter in den Staats- und Domchor gebeten, hieß es.

Über den Fall soll am kommenden Freitag verhandelt werden. Bei einem Vorsingen im März lehnte die Auswahlkommission das Mädchen unter anderem wegen ungenügender Motivation für einen Einstieg in den Domchor ab. Auch fehle es an einer Grundlage für eine Ausbildung. Zudem bestünden Zweifel an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, was Grundlage für die Ausbildung einer Kinderstimme sei.

Die Ablehnung verletzt aus Sicht des Mädchens die Verpflichtung des Chors zur Aufnahme, wie es beim Berliner Verwaltungsgericht hieß. Die Klägerin meint, die Ablehnung verletze ihren Anspruch auf gleiche Teilhabe an staatlichen Leistungen und Förderung. Die Zugangsbeschränkung auf Buben diskriminiere sie in unzulässiger Weise.

Aus Sicht des Chors geht die Ablehnung nicht vor allem auf ihr Geschlecht zurück. Sie wäre aufgenommen worden, wenn sich die Auswahlkommission von außergewöhnlicher Begabung, hoher Leistungsmotivation und entsprechender Kooperationsbereitschaft der Erziehungsberechtigten hätte überzeugen können und wenn die Stimme dem angestrebten Klangbild eines Knabenchores entsprochen hätte. Das sei aber nicht der Fall, argumentiert der Staats- und Domchor.

Zwischen Mädchen- und Bubenstimmen bestünden anatomische Unterschiede, was zu differenzierten Chorklangräumen führe. Die hierauf zurückzuführende häufigere Ablehnung von Mädchen sei durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt.