In Innsbruck ist am Montag eine weitere ungewöhnliche Nebenfront der Causa Erl verhandelt worden. Festspielpräsident Hans Peter Haselsteiner hatte den Blogger Markus Wilhelm auf Unterlassung geklagt, weil dieser in Postings auf Facebook und Twitter das Gerücht in Umlauf gebracht haben soll, dass Haselsteiner ein unehelicher Sohn des früheren Tiroler Langzeitlandeshauptmannes Eduard Wallnöfer sei.

Wilhelm hatte einen Artikel des "Falter" über Haselsteiner mit einem Bild desselben gepostet und mit den Worten "Nur ein übles Gerücht. Einem Eduard Wallnöfer gleicht dieser Herr meines Erachtens überhaupt nicht" kommentiert. Damit habe der Blogger Haselsteiners Persönlichkeitsrechte verletzt, erklärte der Anwalt des Industriellen und ehemalige Justizminister, Michael Krüger (FPÖ), vor dem Innsbrucker Landesgericht. Er forderte wegen insgesamt sieben Veröffentlichungen auf diversen Social Media-Kanälen insgesamt 21.000 Euro Schadenersatz von dem Ötztaler Blogger, der die Causa Erl ins Rollen gebracht hatte.

Das Gerücht, dass Haselsteiner Wallnöfers Sohn ist, sei aber bereits seit Jahrzehnten im Umlauf und sei von Haselsteiner selbst in mehreren Medien kommentiert worden, brachte Wilhelms Anwalt, Markus Orgler, vor. Ein Bloßstellen sei daher mit diesem Gerücht gar nicht mehr möglich. Das von der Wochenzeitung "Falter" abgedruckte Foto des Festspielpräsidenten habe eine Ähnlichkeit mit Wallnöfer aber derart provoziert und zudem habe der "Falter" mit den Worten "Und ewig rieselt das Urgestein" auch noch auf Wallnöfer verwiesen, sodass sich sein Mandant von ebendiesem Gerücht distanzieren wollte und genau deshalb diesen Kommentar verfasst habe.

Als "hinterhältige und scheinheilige Distanzierung" bezeichnete Krüger jedoch den Kommentar Wilhelms. "In der allgemeinen Öffentlichkeit ist dieses Gerücht gänzlich unbekannt", meinte der ehemalige Justizminister. Erst durch Wilhelms Posting hätte eine breite Öffentlichkeit Kenntnis davon erlangt. Nach rund einer Stunde schloss die Richterin die Verhandlung. "Die Sache ist entscheidungsreif", meinte sie. Das Urteil wird, wie in Zivilprozessen üblich, schriftlich ergehen.