Die deutsche Schriftstellervereinigung PEN hat eine Öffnung von Buchhandlungen und Bibliotheken in der Coronakrise gefordert. "Der Zugang zu Büchern und damit zu Wissen und Information darf in einer freiheitlichen Demokratie unter keinen Umständen eingeschränkt werden", erklärte PEN-Vize Ralf Nestmeyer am Mittwoch. Buchhandlungen und Bibliotheken müssten daher "umgehend wieder geöffnet werden".

Gerade in Zeiten von Schulschließungen sei die beratende Funktion des Buchhandels für Eltern unverzichtbar, zeigte sich Nestmeyer überzeugt. Die nötige physische Distanz könnte beim Verkauf der Buchhandlung problemlos eingehalten werden.

Gravierende Folgen befürchtet

Das deutsche PEN-Zentrum warnte grundsätzlich vor den Folgen der derzeit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen für die Buchbranche. Durch die Schließung des stationären Buchhandels und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen seien nicht nur viele Buchhändler, sondern auch Verlage in ihrer Existenz bedroht. Dies treffe unweigerlich mit voller Wucht auch alle Autoren in Deutschland.

Auch der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) schlug am Mittwoch Alarm. "Der Begriff Tsunami trifft es sehr gut", so Geschäftsführer Daniel Waser gegenüber der sda. Sein Verband geht momentan von Umsatzeinbußen von bis zu 90 Prozent aus. Deshalb hat man sämtliche Informationskanäle ausgebaut und Hilfsangebote entwickelt.

"Je länger die Ausnahmesituation andauert, desto mehr rechne ich mit emotionalen Fragestellungen", sagt Waser. Seit dem 27. März bietet der SBVV deshalb für seine Mitglieder in Zusammenarbeit mit Carelink eine Hotline für psychologische Soforthilfe an. Waser mahnte zugleich finanzielle Hilfen der öffentlichen Hand an. Die Margen seien so knapp, dass sich die wenigsten Buchhandlungen oder Verlage eine Verschuldung über Überbrückungskredite leisten könnten.

Hotline für österreichische Kulturschaffende

Unterdessen hat das Kunststaatssekretariat anlässlich der Coronakrise eine Hotline für Fragen zu Unterstützungsleistungen im Kunst- und Kulturbereich eingerichtet. Kunstschaffende erhalten Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr unter der Telefonnummer 01/53115/202555 Antworten auf Fragen etwa im Zusammenhang mit dem Künstler-Sozialversicherungsfonds und anderer Einrichtungen.

Die Hotline wurde zusätzlich zur bestehenden E-Mai-Adresse kunstkultur@bmkoes.gv.at eingerichtet, teilte das Staatssekretariat in einer Aussendung mit. Die Berater seien Fachexperten, die nicht nur bei allgemeinen Fragen, sondern auch bei gesetzlichen Bestimmungen behilflich sein können. "Mir ist wichtig, dass alle, die anrufen, rasch und vor allem sehr persönlich betreut werden", so Kunststaatssekretärin Ulrike Lunacek (Grüne), die ab kommender Woche in einer "Sprechstunde" auf Facebook selbst Fragen beantworten will. Die Termine dafür werden noch bekannt gegeben.

Für Künstler und Kulturschaffende stehen zwei konkrete finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung: Einerseits der Härtefallfonds, der sich etwa an freie Dienstnehmer oder Ein-Personen-Unternehmen richtet. Für jene, die nicht unter die Voraussetzungen der Härtefallfonds-Richtlinie fallen, also insbesondere Mehrfachversicherte und jene, die in der Kunst und Kultur ein Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze haben, sind andererseits Zuwendungen aus der mit bis zu 5 Millionen Euro dotierte Soforthilfe im Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) möglich.