Der österreichische Presserat hat "Krone"-Kolumnist Michael Jeannée gerügt. Dieser hat mit seiner "Post von Jeannée" am 12. September 2019, die sich an den "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk und den ehemaligen Politiker Peter Pilz richtete, den Ehrenkodex der österreichischen Presse verletzt. Konkret sah der Senat 2, der sich aufgrund von Lesermitteilungen mit dem Fall befasste, eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes.

In der mit "Herr Klenk" betitelten Kolumne bezeichnete Jeannée zunächst Pilz u.a. als "Schmutzkübel- und Anpatzerchef" und "gefährlichen Diffamierer". Im weiteren Verlauf des Textes wandte sich der "Krone"-Autor dem Journalisten Klenk zu und meinte, dass der einzige Unterschied zwischen ihm und Pilz sei, "dass gegen Klenk noch nie wegen sexueller Belästigung ermittelt worden sei", wie der Presserat am Freitag mitteilte.

Mehr als 150 Leserinnen und Leser haben sich nach Erscheinen der Kolumne an den Presserat gewandt. Der Senat 2 hat im November 2019 ein Verfahren eingeleitet, es dann aber unterbrochen, da aufgrund des Artikels zum damaligen Zeitpunkt ein Gerichtsverfahren anhängig war. Im Juli 2021 konnte sich der Senat schließlich wieder mit der Causa befassen. Zwar sei bei Kommentaren die Meinungsfreiheit großzügig auszulegen, doch die verwendeten Formulierungen stufte man als "herabwürdigend und beleidigend" ein.

Die Medieninhaberin der "Kronen Zeitung", die die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt hat, nahm am Verfahren nicht teil. Sie wurde aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten.