"Kein Fehlverhalten" urteilt die von der Wirtschaftsprüfungskanzlei BDO Austria durchgeführte und von der Mediengruppe Österreich beauftragte Compliance Analyse in der Causa Wolfgang Fellner. Deswegen kehrt der Medienmanager, dem mehrere Frauen sexuelle Belästigung vorwerfen, nun auch auf den Bildschirm seines Senders oe24.tv zurück. Die Geschäftsführung ließ in einer Aussendung ausrichten, dass es "aus juristischer Sicht keinerlei Hinweise auf ein strafgesetzlich relevantes Verhalten" des CEOs "in Hinblick auf sexuelle Belästigung durch unsittliche körperliche Berührungen gibt".