Der Presserat hat heute.at für Schleichwerbung rund um ein "innovatives Leuchtenprodukt" gerügt. Der am 14. April online erschienene Artikel "Kika/Leiner verkauft ab sofort DIESES Produkt" verstoßt nach Ansicht des Selbstkontrollorgans gegen die Punkte 3 (Unterscheidbarkeit) und 4 (Einflussnahme) des Ehrenkodex für die österreichische Presse. Das Lampenprodukt werde wie in einer Werbebroschüre ohne die erforderliche journalistische Distanz präsentiert.

Im Beitrag wird von einer Sortimentserweiterung bei "Kika/Leiner" um "einzigartige Designerlampen" eines österreichischen Start-ups berichtet. Mit dem Kauf erwerbe man viel mehr als nur Licht - "ein gesamtes, autarkes Pflanzen-Ökosystem" stecke in dem ersten Modell des Unternehmens. Die Geschäftsführer der Unternehmen und ihr wechselseitiges Lob füreinander werden zitiert und die Eigenschaften des Lampenprodukts ausführlich beschrieben. Der Beitrag verweist auch auf die Einrichtungshäuser, in denen die Lampen erhältlich sind.

Das Produkt und die Handelskette werden nach Auffassung des Senats 1 durchwegs positiv und unkritisch dargestellt. Dabei überwiege eindeutig Werbesprache.Weder eine unabhängige redaktionelle Aufarbeitung noch die erforderliche journalistische Distanz sei erkennbar. "Die Leserinnen und Leser sollen augenscheinlich dazu verleitet werden, die Filialen aufzusuchen und die dort angebotenen Leuchten des Start-ups zu erwerben", heißt es in einer Aussendung des Presserats. Es hätte somit eine Kennzeichnung als "Werbung", "Werbeschaltung" oder dergleichen erfolgen müssen.

Der Presserat fordert die Medieninhaberin von heute.at auf, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten. Die Gratistageszeitung "Heute" und die dazugehörige Onlinenachrichtenseite heute.at sind mit 1. Mai dem Österreichischen Presserat beigetreten und erkennen folglich seine Schiedsgerichtsbarkeit im Falle eines Beschwerdeverfahrens sowie den Ehrenkodex für die Österreichische Presse an.