Keine Wahl ohne Wahlkampfkosten, die Frage ist dabei nur: Wie verschwenderisch oder sparsam gehen Parteien vor und - haben sie sich an die gesetzlichen Obergrenzen gehalten? Die Wiener Wochenzeitung Falter berichtete noch vor der Nationalratswahl 2019, dass die ÖVP die Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro überschritten habe: Der Falter - bezugnehmend auf Unterlagen aus der Buchhaltung der ÖVP - schrieb, dass die Volkspartei "die Öffentlichkeit darüber ebenso täuschen (wolle) wie den Rechnungshof." Neun Millionen Euro sollen die Kosten betragen haben. "Schon im Jahr 2017 und im Jahr 2013 hatte sich die ÖVP nicht an die finanziellen Spielregeln gehalten", schreibt die Wochenzeitung in einem aktuellen Bericht.

Als am Montag das Urteil des Handelsgerichts Wien erfolgte, hieß es in der ZIB 1: "An anderer Front erkennt die ÖVP einen Erfolg für sich." In einer Presseaussendung der ÖVP hieß es nämlich: "Wochenzeitung Falter wurde im Gerichtsverfahren mit der Volkspartei verurteilt." Der Falter spricht jedoch von einem Einschüchterungsversuch der ÖVP und davon, dass man den Prozess nicht verloren habe: "Der Vorwurf, die ÖVP habe bewusst die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze geplant, ist zulässig", schreibt die Wiener Wochenzeitung und fügt hinzu: "Zum zweiten erhobenen Vorwurf, die ÖVP täusche bewusst die Öffentlichkeit über ihre Wahlausgaben, kann auf die obigen Ausführungen insofern verwiesen werden, als ein entsprechendes Tatsachensubstrat vorliegt. Nur in einem von der ÖVP geklagten Sachverhalt hat sich das Gericht nicht der Argumentation des Falter angeschlossen: Nämlich, dass die ÖVP nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch den Rechnungshof in die Irre führen wollte."

"Die klagende Partei ist mit rund 55 Prozent unterlegen, hat jedoch mit 45 Prozent ihres Anspruches obsiegt", heißt es in dem Urteil. Konkret muss der "Falter" die Behauptung, dass die ÖVP die Wahlkampfkosten-Überschreitung "vor dem Rechnungshof verbergen will" unterlassen und widerrufen. Allerdings darf der "Falter" weiterhin schreiben, dass "die ÖVP bewusst plane", die gesetzliche Wahlwerbungsausgabenbeschränkung zu überschreiten und "bewusst die Öffentlichkeit über ihre Wahlkampfausgaben täuscht".