In Zeiten des pandemischen Lockdowns hat die Kultur im virtuellen Raum einen wahren Aufschwung erlebt - und somit auch die Frage, wie künstlerische Leistungen im Onlinebereich angemessen vergütet werden können. Die gesteigerte Online-Nutzung der Inhalte spiegle sich nämlich nicht in den Einkommen der Künstlerinnen und Künstler wider, kritisierte am Mittwoch die heuer neu gegründete, spartenübergreifende "Initiative Urhebervertragsrecht" in einer Pressekonferenz.

Zur fairen Vergütung der Leistungen von Kulturschaffenden gehöre auch ein modernes Urhebervertragsrecht, so die Proponenten. "Es gilt bisher in Österreich so gut wie kein Urhebervertragsrecht", kritisierte etwa Gerhard Ruiss von der IG Autorinnen Autoren: "Wir sind relativ rechtlos gegenüber den großen Plattformen."

"Wir müssen aus der Nutzung unserer Werke ein Einkommen beziehen"

"Es bleibt eigentlich nichts über für jene, die den Content geliefert haben", beklagte auch Schauspielerin Kristina Sprenger. Die bestehenden Pauschalvergütungen würden den Boom der Onlineplattformen nicht widerspiegeln. Der einstige ESC-Teilnehmer Cesar Sampson stellte klar, dass die Vergütung für Musiker im Streamingbereich vollends intransparent sei. "Das Ziel ist klar: Wir müssen aus der Nutzung unserer Werke ein Einkommen beziehen, von dem man leben kann", so der Sänger und Produzent.

Im Kern geht es der "Initiative Urhebervertragsrecht" darum, dass die 2019 verabschiedete, entsprechende EU-Binnenmarkt-Richtlinie umfassend und schnell in österreichisches Recht umgesetzt wird, was bis spätestens Juni 2021 der Fall sein müsse. Man sehe hier den aktuellen deutschen Umsetzungsentwurf oder die in der Schweiz geltende Rechtslage bezüglich der Abgeltung für die Nutzung von Inhalten auf Plattformen wie Youtube oder Facebook und Streamingdiensten wie Spotify oder Netflix als Vorbild.

Es gehe unter anderem gegen Knebelverträge und um eine Mehrbeteiligung der Künstler bei Mehrerfolg ihrer Werke, unterstrich Ruiss. In diesem Zusammenhang hat man selbst einen Entwurf als Diskussionsgrundlage erarbeitet. Ein jüngst vom Justizministerium skizziertes Arbeitspapier würde zumindest in die richtige Richtung weisen. Wichtig sei für die Initiative Urhebervertragsrecht, zu der sich verschiedene Berufsvereinigungen aller Sparten zusammengeschlossen haben, nun im weiteren Gesetzgebungsprozess: "Die Umsetzung der Entwürfe sollte künstlerfreundlich sein. Wenn nicht jetzt, in dieser Krise, wann dann?", so Künstler Michael Kos.

Details: www.urhebervertragsrecht.at