
FRAGE: Mein Mann - er hat seit 2002 eine Unfallversicherung - hatte kürzlich einen Freizeitunfall (Meniskuseinriss am Knie), da er allerdings zu dieser Zeit und nach wie vor arbeitslos war bzw. ist, behauptet die Versicherung nunmehr, nicht zahlen zu müssen, weil er in keinem Arbeitsverhältnis stand bzw. steht. Ist das tatsächlich so? Unser Versicherungsmakler behauptet, dass die Versicherung bei Arbeitslosigkeit nicht zahlen brauche!
10.03.2018 um 19:03 Uhr
Einfach zusätzlich zur Unfallversicherung
auch eine Rechtsschutz Versicherung abschließen....