Wieviele Wochen habe ich frei?
Grundsätzlich gibt es fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Das Arbeitsjahr beginnt mit dem Tag, an dem Sie in die Firma eingetreten sind. In manchen Betrieben ist jedoch das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart. Fünf Wochen sind 30 Werktage (wenn man die Wochen inkl. Samstag rechnet) oder 25 Arbeitstage (wenn man von einer Fünf-Tage-Woche ausgeht).

Ab wann bekommt man Urlaub?
In den ersten sechs Monaten wächst Ihr Urlaubsanspruch im Verhältnis zu jener Zeit, die Sie schon im Betrieb sind. Mit Beginn des 7. Monats haben Sie Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub (5 Wochen). Ab Beginn des 2. Arbeitsjahres entsteht der gesamte Jahresurlaub immer mit Beginn des Arbeitsjahres.

Wann verjährt mein Urlaub?
Ihr Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das heißt: Sie haben drei Jahre Zeit, um Urlaub zu verbrauchen. Wenn z.B. vom Urlaub, der am 1.1.2012 entstanden ist, noch Urlaubstage offen sind, haben Sie das volle Jahr 2013 und 2014, um den Urlaub zu verbrauchen. Konsumierte Urlaubstage werden immer vom ältesten offenen Urlaub abgezogen.

Kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will?
Nein. Urlaub muss immer zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden. Wenn ein Urlaub aber einmal bewilligt wurde, kann er Ihnen nicht mehr gestrichen werden – außer die Firma hat ganz wichtige wirtschaftliche Gründe, z. B. einen Betriebsnotstand. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die bereits getätigten Kosten übernehmen (z. B. Stornogebühren).

Kann mich der Arbeitgeber in den Urlaub schicken?
Nein. Urlaub muss immer zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden. Das heißt, Ihr Chef kann Sie nicht zwangsweise in den Urlaub schicken.

Kann ich den Urlaub beliebig verlängern?
Und wenn es noch so schön ist im Urlaub – sorgen Sie dafür, pünktlich wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen, wenn der Urlaub vorbei ist! Sonst können Sie Ihren Job und Ihre Ansprüche wegen berechtigter Entlassung verlieren. Der Urlaub kann nur verlängert werden, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber das vereinbart haben.

Arbeiten im Urlaub?
Auch wenn Sie unabkömmlich scheinen und die Anrufe nicht abreißen: Urlaub ist Urlaub. Sie können es ablehnen, auch im Urlaub „in Bereitschaft“ zu sein und Leistungen zu erbringen.

Geld statt Urlaub?
Der Urlaub dient der Erholung. Es ist verboten, Geld statt Urlaub zu vereinbaren, solange Sie in einem aufrechten Arbeitsverhältnis sind. Wenn Sie aus der Firma ausscheiden, muss jedoch nicht konsumierter Urlaub ausbezahlt werden.