Die Regierung schlägt Steuererleichterungen vor, um Start-up-Gründungen in Österreich zu erleichtern. Einerseits soll es für diese Unternehmen einfacher werden, Mitarbeiter an der Firma zu beteiligen. Andererseits soll eine neue Gesellschaftsform ermöglichen, dass die Mindeststeuer niedriger ausfällt. Der Gesetzesvorschlag wurde am Freitag von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadić (Grüne) vorgestellt und geht nun in die Begutachtung.

Start-ups versuchen oft, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, damit sie nicht zu anderen Firmen abwandern. Nach geltendem Recht wird aber bei der Übertragung der Anteile sofort Lohnsteuer fällig, obwohl die Entlohnung kurz nach der Gründung oft noch sehr gering ist oder überhaupt noch kein Lohn gezahlt wird, die Begünstigten also keine Einkommen haben, aus denen sie die Steuer bezahlen könnten. Was sich nun ändern soll.

  • Künftig wird die Besteuerung aufgeschoben, in der Regel bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile, so der Vorschlag. Damit werden erst Steuern bezahlt, wenn auch Geld fließt.

  • Der Erlös aus dem Verkauf der Anteile soll außerdem künftig zu drei Vierteln wie Kapitalerträge pauschal mit 27,5 Prozent besteuert werden. Der Rest fällt unter den Lohnsteuersatz. In der Regel macht der Wertzuwachs der Anteile im Laufe der Jahre den Anreiz dieses Instruments aus – dieser Wertzuwachs wird so zu 75 Prozent Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgestellt.

  • Zudem erspart sich das Start-up den aufwendigen Prozess, am Anfang seines Bestehens den Unternehmenswert zu ermitteln, damit der Anteilstransfer besteuert werden kann.

  • Um die Anfangsphase von Start-ups zu unterstützen, wird als neue Rechtsform eine "Flexible Kapitalgesellschaft" (FlexKap) geschaffen. Hier ist das Mindeststammkapital 10.000 Euro, statt 35.000, wie bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Damit sinkt die Mindestkörperschaftssteuer – fünf Prozent des Stammkapitals pro Jahr – um rund zwei Drittel oder 1250 Euro im Jahr.

  • Das Finanzministerium schätzt, dass sich alle Start-ups zusammen im Jahr 50 Millionen Euro ersparen.

"Mit diesen Maßnahmen bleibt unseren Start-ups mehr Spielraum für Investitionen. So verbessern wir das Umfeld für junge Unternehmen und können unsere Talente in Österreich halten", sagt Brunner zu dem Gesetzesentwurf. Und Zadić hebt hervor: "Mit der FlexKap verbinden wir die Vorteile einer GmbH mit denen einer AG – und ermöglichen somit einfaches und flexibles Gründen."