Überraschend schnell hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) über die Beschwerde des im April abberufenen Rektors der Uni Klagenfurt, Heinrich C. Mayr, entschieden. Die Behandlung der Beschwerde wurde laut VfGH-Sprecher Christian Neuwirth abgelehnt, weil "keine hinreichende Aussicht auf Erfolg" bestanden habe.