Eine Sprecherin des Arbeitsgerichts Reutlingen bestätigte am Mittwoch einen Zeitungsbericht, wonach ein Gütetermin gescheitert sei. Das Gericht werde nun voraussichtlich im Mai über den Fall verhandeln, sagte sie. Im vergangenen Oktober war die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin aus Konstanz vom Arbeitsgericht Radolfzell für rechtens erklärt worden, die am Arbeitsplatz im Altenheim sechs Maultaschen eingesteckt hatte.
Essensmarkt für Freundin besorgt
Im Erima-Fall hatte das Unternehmen argumentiert, dass der als Einkäufer tätigte 35-Jährige planmäßig vorgegangen sei, als er sich von einem Kollegen eine Essensmarke für seine Freundin besorgt habe. Die Essenmarken im Wert von 80 Cent stellen einen Zuschuss dar, es muss von jedem Mitarbeiter noch ein bestimmter Betrag in bar bezahlt werden. Die Essenmarken sind kontingentiert und mit dem Namen des Mitarbeiters versehen. Man habe durch die Tat das Vertrauen in den Beschäftigten verloren, der über einen millionenschweren Einkaufsetat verfügen kann. Der Betriebsrat hatte der fristlosen Kündigung zugestimmt.
Die Anwälte des Betroffenen meinten, im Rahmen einer Interessenabwägung, wie sie auch das Bundesarbeitsgericht fordere, hätte auch eine Abmahnung ausgereicht. Das Angebot, die fristlose in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln, nahm der Kläger nicht an, so dass nun das Arbeitsgericht entscheiden muss.