"Versalzen und gar nicht ausgewogen" – so schmeckt die Lösung, die die Regierung den Gastronomen am 1. März servierte: Nach jetzigem Stand dürfen mit 27. März zumindest die Schanigärten für jene Gäste öffnen, die einen negativen Corona-Test vorweisen können. Wirtsstuben und Speisesälen bleiben dagegen Sperrgebiet.