Die Landesregierung hat eine Verordnung betreffend die vorübergehende Ausnahme der Schonzeit für den Wolf in der Gemeinde Paternion erlassen. Diese erfolgte nun nach zwei Vergrämungen (kurzfristige Abschreckung etwa durch Beschießen mit Gummikugeln oder Leuchtraketen) – am 14. und 24. Mai.
"Der Wolf sieht den Menschen zunächst nicht als Gefahr. Die Vergrämung wirkt, ist aber auf Dauer ein Tropfen auf dem heißen Stein", sagt Mario Deutschmann, Verwaltungsdirektor der Kärntner Jägerschaft. "Es hat mehr Wirkung, wenn ein Wolf aus einem Rudel herausgeschossen wird."
Waidgerechte Erlegung
Im Falle der Erfolglosigkeit der Vergrämung können Risikowölfe von einem Jäger mit einer Jagdwaffe waidgerecht – also fachgerecht und verantwortungsvoll – erlegt werden. Die Entnahme darf in jenen Jagdgebieten erfolgen, die sich ganz oder teilweise in einem Radius von 10 Kilometern um die letzte Vergrämung befinden.
Wird sich nun also innerhalb der kommenden vier Wochen (bis 21. Juni) in diesem Radius neuerlich ein Wolf im Umkreis von weniger als 200 Meter von Menschen genutzten Gebäuden, Stallungen, Viehweiden oder beschickten Fütterungsanlagen aufhalten, kann entsprechend der Verordnung eine waidgerechte Erlegung stattfinden.