"Das ist doch eine reine Abzocke", ärgert sich eine Pensionistin aus dem Gegendtal. "Weil auf den Gratis-Parkplätzen bei der Auffahrt Ossiacher-See nichts mehr frei war und ich ein paar Stunden spazieren gehen wollte, habe ich mein Auto am Hofer-Parkplatz in Treffen geparkt." Als sie zurückkam, fand sie einen Erlagschein unter den Scheibenwischer geklemmt. "Mit der Aufforderung, für widerrechtliches Parken 85 Euro Pönale zu bezahlen", schildert die Dame. "Ich habe keinem Hofer-Kunden einen Platz weggenommen. Es sind stets genügend Parkplätze frei."

In einer Stellungnahme widerspricht Hofer der Sicht der Dame. "Leider wird der Kundenparkplatz regelmäßig in erheblichen Ausmaß als Park-and-Ride-Anlage zweckentfremdet, sodass dieser zu gewissen Einkaufszeiten überfüllt ist und Kundinnen und Kunden keine Parkmöglichkeit mehr vorfinden." Das Unternehmen versucht daher, "mit Hinweisschildern auf die erlaubte Parkzeit von einer Stunde (Kulanzzeit 120 Minuten) hinzuweisen. Hierbei sind mehrere solcher Schilder, die auf Strafen hinweisen, bei den Ein- und Ausfahrten angebracht. Bedauerlicherweise haben wir keine Kapazitäten für länger parkende Autos, da wir allen Kundinnen und Kunden eine Parkmöglichkeit bieten möchten."

Hofer beauftragte eine Parkraumüberwachung

Um dies zu gewährleisten, hat Hofer eine vertragliche Vereinbarung mit der Parkraumüberwachung Park & Control getroffen. Die Höhe des Strafbetrags wird von der externen Firma festgelegt. "Auf die Betragshöhe haben wir keinen Einfluss und erhalten auch keinen Cent davon, sondern bezahlen monatlich eine Pauschalgebühr, damit die Parkraumüberwachung durchgeführt wird."

Die angesprochene "Park & Control", eine 100-prozentige Tochterfirma der APCOA Parking Austria, sieht den Betrag als gerechtfertigt. "Die von uns verrechneten 85 Euro liegen deutlich unter den teils von unseren Mitbewerbern aufgerufenen Kosten. Wir sind aber der Ansicht, dass die Kosten für die Kontrolle von denen zu tragen sind, die gegen die kommunizierten Regeln verstoßen", sagt Geschäftsführer Stefan Sadleder.

Am Parkplatz weisen einige Schilder auf die Parkberechtigung hin
Am Parkplatz weisen einige Schilder auf die Parkberechtigung hin © Tilli

Strafen bis zu 400 Euro möglich

Die Pensionistin erwägte rechtliche Schritte, davon rät der ÖAMTC aber ab. "Da die Strafe aus zivilrechtlicher Sicht gerechtfertigt ist, wird ein Vorgehen gegen die Strafe keinen Erfolg bringen", erklärt Christoph Kronsteiner, Rechtsservice des ÖAMTC.  "Da der gegenständliche Kundenparkplatz keine Kurzparkzone im Sinne der StVO darstellt, sondern im Privatbesitz ist, können Strafen wegen Zuwiderhandeln durchaus in dieser Höhe ausgesprochen werden. Angedrohte Besitzstörungsklagen reichen sogar von 150 bis 400 Euro."

Kronsteiner erklärt die grundlegende Problematik: "Bei geringem alternativen Parkangebot laden freie Parkflächen vor Einkaufszentren gerade dazu ein, dort das Fahrzeug – zu anderen Zwecken als den Einkauf – abzustellen. Hier sollte jedoch ein gegenseitiges Verständnis bestehen, dass diese Parkplätze ausschließlich den Kunden zustehen."

Bitte um Reduktion der Strafe

Das Recht liegt klar beim Parkplatz-Eigentümer, dennoch hofft die Pensionistin auf Entgegenkommen. "Dass ich zahlen muss, ist mir mittlerweile klar. Ich werde aber bei der Parkfirma um eine Reduzierung des Betrages bitten. Für mich sind 85 Euro sehr viel Geld."