Mit heutigem Tag sind neue Corona-Bestimmungen in Kraft getreten. Grundsätzlich herrscht überall dort FFP2-Maskenpflicht, wo bisher ein Mund-Nasenschutz erforderlich war. Also etwa für Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Banken, am Postamt und in öffentlichen Verkehrsmittel.