Die Verfahren sind abgeschlossen, die Windkraftanlagen Kuchalm in der Gemeinde Metnitz dürfen gebaut werden. Gegenwind erfährt das Projekt durch den Naturschutz, man sieht die Kuchalm als Initialprojekt für weitere Anlagen, weshalb man sich jetzt an den Verwaltungsgerichtshof wandte. Eine aufschiebende Wirkung hat das Verfahren aber nicht. Laut Bescheid können die Bauarbeiten nach dem Ende der Balzzeit der Auerhähne beginnen. Das wäre im Juli.