In Österreich gibt es keine Schulpflicht. Wer auch immer das bisher gedacht hat, liegt falsch. Österreich beruft sich aber auf eine Unterrichtspflicht. Das Recht auf häuslichen Unterricht ist verfassungsrechtlich abgesichert. Einen Anstieg von Schulabmeldungen gab es in Österreich schon vor Corona. Aber mit der Pandemie sind die Zahlen in die Höhe geschossen.

Für Tirol meldet die Bildungsdirektion des Landes für den bevorstehenden Schulbeginn 424 Abmeldungen in Pflichtschulen (Volksschulen, Mittelschulen und Polytechnische Schulen). "Diese Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Da waren 233 Schüler abgemeldet", sagt Bernhard Florian aus dem Büro des Bildungsdirekrtors. Ganz anders sieht die Lage in Osttirol aus. Hier sind es mit aktuell 22 Abmeldungen erstaunlich wenige. Deflorian: "Zwölf in Vorschulen und zehn in den Volks- und Mittelschulen." Im Bezirk liegt man damit völlig gegen den Landestrend. Im vergangenen Schuljahr waren im Bezirk 17 Kinder von den heimischen Pflichtschulen abgemeldet - elf in Vorschulen, sechs in Volksschulen und keine in Mittelschulen. 

Abmeldung muss nicht begründet werden

Auf die Frage, ob Corona zu den Abmeldungen führt, sagt Deflorian, dass dies eine Vermutung sei. Deflorian lässt wissen, dass bei  Abmeldungen von der Schule keinerlei Gründe angegeben werden müssen. Unterricht außerhalb der Schule zu machen ist aber kein Honigschlecken. "Zeigen die Eltern häuslichen Unterricht bei uns an, ist gleichwertiger Unterricht laut Schulpflichtgesetz glaubhaft zu machen." Es muss angegeben werden, welche Personen den häuslichen Unterricht durchführen werden und welche Qualifikation die betreffende Person hat. Die Durchführung des häuslichen Unterrichts bedingt gute Kenntnisse der österreichischen Lehrpläne.

Bei der Anzeige für häuslichen Unterricht muss erläutert werden, wie der Unterricht geplant und durchgeführt werden soll.
Deflorian: "Der Erfolg ist jährlich vor Schulschluss – ausgenommen die Schüler der Vorschulstufe – durch eine Externistenprüfung an einer öffentlichen Schule nachzuweisen. Wird die Externistenprüfung nicht bestanden, muss das Schuljahr wiederholt werden, und zwar nicht mehr im häuslichen Unterricht, sondern an einer Schule."

Ob das Hürden sind, die die Osttiroler Eltern von häuslichem Unterricht abschrecken, kann nicht verifiziert werden.