Es war eines seiner Ziele - Alfons Flatscher, gebürtig aus St. Jakob und in den USA lebend, wollte zur Airbnb-Vermietung ein Exempel statuieren. Eine Grundsatzentscheidung darüber, wie Airbnb-Vermietung einzuordnen sei, brauche Österreich. Und Flatscher hat es geschafft – wenn auch nicht ganz so, wie er es sich gewünscht hat. 2017 wurde ihm von der Bezirkshauptmannschaft (BH) Lienz die Kurzzeitvermietung seiner Wohnungen in St. Jakob versagt. Im Bescheid stand, Kurzzeitvermietung unterliege der Gewerbeordnung. Für bereits getätigte Vermietung ohne diesen Schein setzte es für Flatscher 1000 Euro Strafe. Daraufhin erhob dieser Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht.
Dieses verwies darauf, dass es zur Airbnb-Vermietung betreffend Gewerbeordnung keine Judikatur gebe. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Bescheid der BH, setzte aber die Strafe auf 360 Euro herab und ließ Revision am Verwaltungsgerichtshof zu.

Dort blitzte Flatscher blitzte ab. Aber: Das Exempel war statuiert, ein Ziel erreicht. Der Verwaltungsgerichtshof hat erstmals einen einheitlichen bundesweiten Spruch verfasst. Für ihn trotzdem eine schlechte Nachricht: „Der Spruch stellt praktisch jede Art der kurzfristigen Vermietung unter das Gewerberecht.“ Für Flatscher steht fest: „Das ist das Ende von Airbnb in Österreich."  Und er kritisiert, dass man den Bürgern die Möglichkeit nehme, Geld zu verdienen: „ . . . aber der Staat stellt ein paar Cent aus dem Covid19-Härtefallfond zur Verfügung und erwartet, dass die Untertanen auch noch Danke sagen. Gerade in der Krise, die als die Schlimmste seit 1929 bezeichnet wird, ist die Einschränkung der Erwerbsfreiheit ein schreckliches Signal."