
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Tiroler Flurverfassungslandesgesetz, das die aus Gemeindegut entstandenen Agrargemeinschaften regelt, in zwei von drei wesentlichen Punkten bestätigt. Aufgehoben wurde die sogenannte Stichtagsregelung. Diese legt fest, ab welchem Zeitpunkt in der Vergangenheit allfällige geldwerte Ausschüttungen in Gemeindeguts-Agrargemeinschaften den Gemeinden zustehen. Kritik hagelte es deshalb für die Tiroler Landesregierung.
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Danke für Ihr Verständnis.
28.10.2016 um 18:44 Uhr
bin gespannt, was der eugh dazu sagt
in diesem falle muss ich sagen, ist es gut, dass es die eu gibt.
29.10.2016 um 10:34 Uhr
Typisch Bauern
Die wissen nicht einmal dass sie beim EGMR und nicht beim EUGH geklagt haben.
Was wird der Menschenrechtsgerichtshof wohl urteilen wenns um Geld und Grundbesitz geht ?
Wenn wir keine größeren Probleme haben was Menschenrechte angeht?