Ab dem zweiten PCR-bestätigten Corona-Fall in einer Klasse soll nunmehr für diese Klasse eine fünftägiges „Distance Learning“ angeordnet werden. Natürlich bringt das vor allem für erwerbstätige Eltern und Erziehungsberechtigte große Betreuungsprobleme mit sich. Bildungslandesrätin Beate Palfrader verweist daher auf die Möglichkeit, eine Sonderbetreuung in Anspruch zu nehmen: „Wenn Kinder im Distance Learning und daher zu Hause sind, kann die dadurch entstehende Betreuungslücke geschlossen und mit der Sonderbetreuungszeit überbrückt werden.“