Immer wieder sorgt die Betriebskostenabrechnung für Diskussionen zwischen Vermietern und Mietern. Grund dafür ist, dass in nahezu allen Mietverträgen eine Jahrespauschalverrechnung vereinbart ist. Bei diesem System schreibt der Vermieter zunächst monatlich gleichbleibende Vorauszahlungen vor, um die im Laufe eines Kalenderjahres anfallenden Betriebskosten abzudecken. Die gesamten Kosten während der Abrechnungsperiode erfährt der Mieter aber erst aus der eigentlichen Betriebskostenabrechnung, die bis zum 30. Juni des Folgejahres vom Vermieter zu legen ist. Wenn diese die geleisteten Vorauszahlungen übersteigen, muss der Mieter nachzahlen.