Die neue Verordnung, mit der die Sperrstunde in der Gastronomie seit gestern, Freitag, auf 22 Uhr vorverlegt wird, hat Auswirkungen auf Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Was fehlt, ist eine klare Regelung, wie die Betriebe ihre Kosten für zu bezahlende Ausfallstunden ersetzt bekommen“, betont AK Präsident Erwin Zangerl.