Die Gemeinde Ischgl wurde am Sonntag von einem deutschen Medium informiert, dass einem Ischgler Betrieb bereits Ende Februar ein positiver Fall unter seinen Mitarbeitern bekannt gewesen sein soll. Der vom deutschen Medium namentlich nicht genannte Betrieb soll diesen positiven Fall jedoch nicht an die Gesundheitsbehörde gemeldet haben.

Die Gemeinde Ischgl übermittelte diese Informationen des deutschen Mediums Sonntagabend an die Bezirkshauptmannschaft Landeck. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck leitete daraufhin umgehend Schritte ein und übermittelte die Information des deutschen Mediums heute Früh als Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Innsbruck, damit Ermittlungen eingeleitet werden können. Auch vonseiten der Bezirkshauptmannschaft Landeck wird nach dem Epidemiegesetz ermittelt, da der Vorwurf im Raum steht, dass eine meldepflichtige Erkrankung oder deren begründeter Verdacht nicht an die Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet worden sei. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Gesundheitsbehörden weisen in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass u.a. auch für Inhaber von Gast- und Schankbetrieben bei meldepflichtigen Erkrankungen, zu denen auch das Coronavirus zählt, eine gesetzliche Meldepflicht besteht. Das Land Tirol macht ausdrücklich und wiederholt darauf aufmerksam, dass LokalbesitzerInnen bei Nichtanzeige einer meldepflichtigen Krankheit eine Anzeige nach dem Epidemiegesetz droht.