Die Bezirkshauptmannschaften Spittal und Hermagor erließen am Mittwoch eine Verordnung, wonach die Durchführung von Veranstaltungen untersagt ist, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringt. Das betrifft Veranstaltungen, bei denen außerhalb von geschlossenen Räumen mehr als 500 Personen und  in einem geschlossenen Raum mehr als 100 Personen zusammenkommen.