Grundsätzlich gut, aber mit einer bitteren Note – so schmeckt die Lösung, die die Regierung den Gastronomen am 1. März servierte, den Lavanttaler Wirten. Nach jetzigem Stand dürfen mit 27. März zumindest die Schanigärten für jene Gäste öffnen, die einen negativen Corona-Test vorweisen können. Wirtsstuben und Speisesäle bleiben dagegen Sperrgebiet.