
Jeweils bis zu zwei Jahren Haft drohen Mitarbeitern einer Baufirma. Die drei Männer müssen sich am heutigen Freitag wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung am Landesgericht (LG) Klagenfurt verantworten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft ihnen vor, beim Bau der Koralmbahn für ihre Firma „gute Stimmung gemacht“ zu haben. Mit nicht legalen Mitteln, wie Weihnachtsgeschenken in Form von Gutscheinen im Wert von mehreren Hundert Euro sowie mit Tankgutscheinen.
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09.01.2021 um 17:26 Uhr
Von Jochen Habich | 16.34 Uhr, 09. Jänner 2021
Habich bist um einen Tag zu spät
09.01.2021 um 17:23 Uhr
Von Jochen Habich
was sie für einen Blödsinn schreiben gestern Stand schon in der Kleinen Zeitung das die 3 zu Geldtrafen Verurteilt sind
15.49 Uhr, 08. Jänner 2021 KLZ
Richter Wassertheurer verurteilte alle drei Angeklagten zu einer Geldstrafe in der Höhe von 180 Tagessätzen. Der Geschäftsführer muss 26.280 Euro zahlen, der Prokurist 13.680 Euro und der dritte Angeklagte 5.760 Euro. Alle drei nahmen das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
Habich hast alles a bisserl verschlafen aber ist ja net so schlimm Hauptsache du schmierst was eini in die Zeitung
09.01.2021 um 17:40 Uhr
Kritik
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