Im Sommer 2019 haben die Wolfsberger Stadtwerke zwei ranghohe Mitarbeiter entlassen. Sie sollen durch „überhöhte Auftragsvergaben“ und „nicht angemessene Abrechnungen“ einen Schaden von 600.000 Euro verursacht haben. Die beiden beteuern ihre Unschuld und haben beim Arbeitsgericht Klage auf Kündigungsentschädigung eingebracht, auf eine Wiedereinstellung verzichten sie. Nun liegt das erste Teilurteil vor: Einem der Mitarbeiter wurden knapp 56.000 Euro der geforderten 75.000 Euro vom Arbeitsgericht zugesprochen, da aufgrund seiner gemeldeten Väterkarenz zum Entlassungszeitpunkt der gesetzliche Kündigungs- und Entlassungsschutz bestand.