Neues Kapitel in der Causa „Windpark Koralpe“: Die Kärntner Landesregierung stellte 2017 fest, dass für das Vorhaben der Arbeitsgemeinschaft „St. Georgen Wind“ rund um Dominik Habsburg-Lothringen keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Umweltorganisationen in Kärnten und der Steiermark hatten dagegen Beschwerde eingelegt. Knapp ein Jahr lang dauerte der Prozess, nun ist das Ergebnis da: Das Verfahren wurde vom Bundesverwaltungsgerichtshof abgewiesen.