Achtung! Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der austrocknenden Winde hat die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg am Mittwoch ein sofortiges Verbot des Feuerentzündens sowie ein Rauchverbot im Wald und in dessen Gefährdungsbereich im gesamten Bezirk Wolfsberg erlassen. Dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung.

Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 7270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen geahndet wird.